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Die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Rambo-Umzüge:
Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur Beförderung von Umzugsgut sowie Verpackungsarbeiten.
§ 1.
Beauftragen eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.
§ 2.
Zusätzliche Leistungen
Rambo-Umzüge führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Umzugsunternehmen gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss; nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird.
§ 3.
Trinkgelder
Trinkgelder werden mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechnet und sind eine freiwillige Zahlung.
§ 4.
Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, weist der diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
§ 5.
Kündigung des Vertrages
Bei einer Kündigung die 1 Tag vor Auftragstermin ohne wichtigen Grund abgesagt wird, wird eine Rücktrittzahlung von 70% des vereinbarten Entgelts erhoben. Am selben Tag des Auftragstermins ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Es wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt. Bei einem Auftrag auf Stundenbasis werden in diesen Fällen 5 Stunden berechnet.
§ 6.
Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh- Radio- und Hi-Fi-Geräten, EDV- Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
§ 7.
Transportversicherung
Es besteht die Möglichkeit eine gesonderte Transportversicherung abzuschließen.
§ 8.
Haftung
Auf Wunsch kann der Absender eine Transportversicherung mit dem Möbelspediteur abschließen. Für eventuelle Schäden greift die Versicherung. Schadensmeldungen werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Umzugstermin mit entsprechenden Rechnungskopien des beschädigten Umzugsgutes eingereicht werden.
§ 9.
Zahlung des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der  Verladung fällig und in baren, oder in Form gleichwertigen Zahlungsmitteln, zu bezahlen. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist Rambo-Umzüge berechtigt, auf Grundlage des Vertrages den geschuldeten Betrags gerichtlich einzufordern.
§ 10.
Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu Ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Personen des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
§ 11.
Elektro- und Installationsarbeiten (De- und Montage)
Die Mitarbeiter von Rambo-Umzüge sind nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt, es sei denn es wurde anders vereinbart.
§ 12.
Gefährliches Umzugsgut
Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder Öle), ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht (z.B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe etc..).
§ 13.
Nachprüfung durch den  Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
§ 14.
Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk die sich vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 15.
Vereinbarung deutschen Rechts
Es gilt deutsches Recht.
 Rambo-Umzüge | Simonring 20, 13599 Berlin | Tel: +49(0)3055469673 | Fax: +49(0)3054895104
E-mail: info@rambo-umzug.de | Web: www.rambo-umzugshelfer.de | Steuer-Nr.: 19/251/00615 | USt-IdNr.: DE286109259 
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